Netznutzung Strom

Netzentgelte

Als Kunde nach dem Standardlastprofilverfahren ist es üblich, dass Sie mit Ihrem Lieferanten einen Stromliefervertrag mit integrierter Netznutzung (so genannter All-inclusive-Vertrag) abschließen. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant die Netznutzung an den Netzbetreiber bezahlt und Ihnen (weiter)berechnet. Die für Sie als auch Ihren Lieferanten relevanten Netz-, ggf. Mess- und Abrechnungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Entgeltblatt.

Grundversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Strom aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.

Der Grundversorger wird von uns als Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Rhede GmbH ist der Vertrieb der Stadtwerke Rhede GmbH.

Messen / Abrechnung

Auf Ihren Wunsch hin kann der Messstellenbetrieb als auch die Ab- bzw. Auslesung des Zählers von einem Messstellenbetreiber durchgeführt werden. Dies wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und ergänzend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Formale Voraussetzung ist, dass der Messstellenbetreiber mit uns als Verteilnetzbetreiber einen Messstellenrahmenvertrag abgeschlossen hat. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen als auch die technischen Bedingungen. Die Abrechnung dieser Leistungen übernimmt der Messstellenbetreiber bzw. Ihr Lieferant.