Marktpartnerinformation - Netzbetreiberwechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie hiermit darüber, dass das Strom-/Gasnetz der stadtwerker Versorgungs GmbH (9900540000000 / 9870084300002) mit Wirkung zum 01.01.2027 auf die stadtwerker GmbH (9900091000004 / 9870033000009) übertragen wird. Die stadtwerker GmbH übernimmt ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich die Aufgaben des Verteilnetzbetreibers (VNB) im betroffenen Netzgebiet.
Um einen reibungslosen Übergang im Rahmen der Marktkommunikation (MaKo) und der Bilanzierung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Informationen im beigefügten pdf-Dokument zu berücksichtigen. Wir bedanken sich im Voraus für Ihre Unterstützung und freuen uns auf eine weiterhin partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Verträge
Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die nachfolgenden Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Lieferantenrahmenverträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Abrechnungsinformationen finden.
- Netznutzungssvertrag Strom
- Netznutzungsvertrag Strom - Anlage a
(Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)) - Netznutzungsvertrag Strom - Anlage b
(Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)) - Netznutzungsvertrag Strom - Anlage c
(Zuordnungsvereinbarung) - Netznutzungsvertrag Strom - Anlage c1
(Zuordnungsvereinbarung/ Kontaktdatenblatt) - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Lieferantenrahmenvertrag Gas
- Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 1
(Preisblatt Netzentgelte Gas) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 2
(Kontaktdatenblatt Netzbetreiber) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 3
(Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 4
(Ergänzende Geschäftsbedingungen) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 5
(Standardlastprofilverfahren) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 5.1
(Verfahrensspezifische Parameter) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 6
(§ 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 7
(Begriffsbestimmungen) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8
(Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8.1
(Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß Anlage 8 LRV) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8.2
(Rückmeldung zur Sperrung einer Entnahmestelle) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8.3
(Auftrag zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8.4
(Rückmeldung zur Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung)) - Lieferantenrahmenvertrag Gas - Anlage 8.5
(Preisblatt zu Anlage (LRV))
Ab dem 01.05.2024 verwendet die Stadtwerke Rhede GmbH eine individuelle Gasprognosetemperatur gemäß dem aktuellen Leitfaden zur Anwendung der Standardlastprofile Gas zur Ermittlung der täglichen Allokationsmenge.
Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit uns als Netzbetreiber gemäß MsbG § 9 Abs. 1 Nr. 3 die erforderlichen Messstellenverträge ab. Die Verträge entsprechen den Festlegungen BK6-17-042 und BK7-17-026 der Bundesnetzagentur.
