Abrechnungsinformationen
Strom
Netzentgelte
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2025
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2024
- Preisblatt Netzentgelte Strom 2023
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG)
- Allgemeine Bedingungen
- Zählerplatz für Messsysteme
- Anmeldung auf Gewährung eines reduzierten Netzentgeltes
Vermiedene Netzentgelte
Preise für die Mehr- / Mindermengen SLP
- Wir verwenden für die Abrechnung die vom BDEW veröffentlichten Preise.
Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Gemäß §19 Abs. 2 StromNEV wird Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt eröffnet. In § 19 Abs. 2 S. 1 bis S. 3 StromNEV ist der Anspruch auf das Angebot eines individuellen Netzentgeltes geregelt. Informationen über bestehende Mindestvoraussetzungen, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem "Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgelte" der Bundesnetzagentur. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach den Sätzen 1 bis 3 tatsächlich erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den angesichts der tatsächlich eingetretenen Verhältnisse zulässigen Netzentgelten. Hier können Sie das Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV der Stadtwerke Rhede GmbH herunterladen
Gas
Netzentgelte
Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsbrennwerte / Brennwerte
Preise für die Mehr- / Mindermengen SLP
- Die Preise für Mehr- / Mindermengen richten sich nach den korrespondierenden Preisen des Marktgebietsbetreibers. Die Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Marktgebietsbetreibers:
Sonstiges
Nachweis für Wiederverkäufer
Hier finden Sie den Nachweis für Wiederverkäufer:
Zertifikate
- Zertifikate - gültig bis April 2025