Netzanschluss Gas
Wenn Sie einen Netzanschluss mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh und weniger als 500 kW Anschlussleistung im Jahr wünschen – zum Vergleich: ein Standard-4-Personen-Haushalt verbraucht je nach Wohnungsgröße und Energieeffizienz der Immobilie 10.000-20.000 kWh – beachten Sie für die Erstellung eines Netzanschlusses bitte die folgenden Punkte.
Im Gegensatz zu Strom ist ein Anschluss im Gasnetz nicht überall möglich. Ob in Ihrer Straße eine Gasversorgung realisierbar ist, können Sie mit der Übersicht in der folgenden Datei prüfen:
Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Füllen Sie dazu bitte folgenden Anschlussantrag aus:
Bitte beachten Sie, dass - falls Sie Mieter oder Pächter sind - der Grundstückseigentümer dem Netzanschluss zustimmen und auf dem Antragsformular unterschreiben muss.
Für die Errichtung eines Hausanschlusses sind weiterhin die folgenden Bedingungen zu beachten. Diese reichen von der Auslegung des Anschlusses bis hin zur Lage und Ausstattung des Anschlussraumes. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Architekten oder Installateur:
- Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Stadtwerke Rhede GmbH
In jedem Fall ist für den Netzanschluss ein eigener Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag in Abhängigkeit mit uns abzuschließen:
- Netzanschlussvertrag Niederdruck
- Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 1
(Vollmacht eines für einen Anschlussnehmer handelnden Vertreters) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 2
(Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers/ Erbbauberechtigten) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 3
(Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Rhede GmbH zur NDAV) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 4
(Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 5
(Widerrufsbelehrung) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 7
(Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 8
(Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Stadtwerke Rhede GmbH) - Netzanschlussvertrag Niederdruck - Anlage 9
(Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber Ihrer Wahl eingebaut oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für Sie. Ihr Installateur oder ein Mitarbeiter von uns füllt dann das Inbetriebnahmeprotokoll aus und Sie können mit Gas eines Lieferanten Ihrer Wahl versorgt werden. Sollten Sie keinen Liefervertrag abschließen, wird die Gaslieferung vom Grundversorger übernommen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Team Netzservice
Alina Hoffmann - Tel. 02872 937-283
E-Mail netzservice(at)stadtwerke-rhede.de