Messstellenbetrieb

Die Stadtwerke Rhede GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Als solcher übernimmt die Stadtwerke Rhede GmbH den Messstellenbetrieb gemäß §3 MsbG, es sei denn der Anschlussnutzer und / oder Anschlussnehmer trifft gemäß §5 / §6 MsbG eine anderweitige Vereinbarung.

Trifft der Anschlussnutzer und / oder der Anschlussnehmer keine anderweitige Vereinbarung nach §5 oder §6 MsbG so schließt der Anschlussnutzer und / oder Anschlussnehmer mit der Stadtwerken Rhede GmbH nachstehenden Messstellenvertrag ab.