KWK-Anlagen
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse der Energieeffizienz einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne des Gesetzes ist die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme in einer ortsfesten technischen Anlage. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Netzanschluss und zur Vergütung derartiger KWK-Anlagen in unserem Netzgebiet.
Unsere Kontakt-E-Mail-Adresse für die Beantragung und Abrechnung ist: netzeinspeisung(at)stadtwerke-rhede.de
Als Hilfestellung für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Netz der Stadtwerke Rhede stellen wir Ihnen verschiedene Checklisten zur Verfügung, die nach der Leistung der neuen Anlage und der Spannungsebene aufgeteilt sind:
- Checkliste Niederspannung Leistung < 100 kWp (PV) / 100 kW
- Checkliste Niederspannung Leistung ≥ 100 kWp (PV) / 100 kW
- Checkliste Mittelspannung Leistung < 135 kW
- Checkliste Mittelspannung Leistung ≥ 135 kW
Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung einer KWK-Anlage
Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz zu prüfen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte die entsprechende folgende Unterlage ein:
- FO_10 Antragstellung Erzeugungsanlage < 100 kW Niederspannung
- E.1 Antragstellung Erzeugungsanlage ≥ 100 kW Niederspannung
- E.1 Antragstellung Erzeugungsanlage Mittelspannung
- Technische Vorgaben nach § 19 EEG: Antrag auf Änderung - Einspeisemanagement
Bitte beachten Sie die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für EEG-Anlagen:
- FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss- und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019)
- Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)
Netzverträglichkeitsprüfung
Die Bearbeitung der Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt i.d.R. bei kleinen Anlagen innerhalb von 4 Wochen und kann bei Anlagen größer 100kW einen längeren Bearbeitungszeitraum in Anspruch nehmen. Das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung wird schriftlich mitgeteilt.
Netzanschlussantrag
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir, wie ein Netzanschluss erstellt werden kann. Hierzu unterbreiten wir Ihnen anschließend ein Angebot. Nach Rücksendung der Angebotsannahme, erhalten Sie von uns die Freigabe zur Errichtung Ihrer Eigenerzeugungsanlage. Neben dem Antrag benötigen wir je nach Anlagenart und Spannungsebene noch weitere Unterlagen:
- Netzanschlussantrag (für Anlagen > 30kW)
- E.2 Datenblatt Erzeugungsanlage Niederspannung
- E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage, eines Speichers Mittelspannung
Vorbereitung der Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme sind die folgenden entsprechenden Formulare bei uns einzureichen:
- Inbetriebsetzungsantrag Strom
- Dokumentation und Prüfprotokolle der Anlage
Inbetriebnahme
Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns mit dem untenstehenden Formular. Das Formular ist 2 Wochen vor Inbetriebnahme einzureichen.
Die Inbetrieb-/ Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt gemäß den Technischen Anschlussbedingungen und Technischen Anschlussregeln. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.
Erzeugungsanlagen sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzuzeigen.
Einspeisemanagement
Erzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung müssen sich zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement des Netzbetreibers beteiligen.
Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber. Kommt der Anlagenbetreiber dieser Verpflichtung nicht nach, so verringert sich nach §17 Abs. 1 EEG der Vergütungsanspruch auf Null.
Nutzen Sie hierzu bitte die folgenden Formulare:
Informationen zur Umstellung auf Redispatch finden Sie hier.
Bei Fragen zum Netzanschluss wenden Sie sich bitte an:
- Herr Stefan Döring
Tel.: 02872 937-245
E-Mail: doering(at)stadtwerke-rhede.de
Vergütung
Die Prüfung der Vergütungsvoraussetzungen erfolgt auf der Grundlage des KWKG. Sie als Anlagenbetreiber haben dazu entsprechende Nachweise vorzulegen, z.B. Anmeldung/ Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Unterlagen zum Einbau von Messeinrichtungen. Sie können einen Online-Antrag auf den Seiten des BAFA ausfüllen.
er in unser Verteilnetz eingespeiste KWK-Strom wird von uns abgenommen und mit einem üblichen Preis gemäß KWKG vergütet. Als üblicher Preis gilt für Anlagen mit einer Leistung bis 2 MW der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal. Für die erzeugte KWK-Strommenge (Nettostromerzeugung) vergüten wir bei vorliegender Voraussetzung den jeweils gültigen KWK-Zuschlag nach KWKG.
Die vermiedenen Netzentgelte entnehmen Sie dem folgenden Preisblatt:
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner
Herr Robert Stamm
Tel.: 02872 937-229
E-Mail: stamm(at)stadtwerke-rhede.de