Abrechnungsinformationen

Strom

Netzentgelte

Vermiedene Netzentgelte

Preise für die Mehr- / Mindermengen SLP

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Gemäß §19 Abs. 2 StromNEV wird Letztverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf ein individuelles Netzentgelt eröffnet. In § 19 Abs. 2 S. 1 bis S. 3 StromNEV ist der Anspruch auf das Angebot eines individuellen Netzentgeltes geregelt. Informationen über bestehende Mindestvoraussetzungen, Einschränkungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem "Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgelte" der Bundesnetzagentur. Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach den Sätzen 1 bis 3 tatsächlich erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den angesichts der tatsächlich eingetretenen Verhältnisse zulässigen Netzentgelten. Hier können Sie das Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV der Stadtwerke Rhede GmbH herunterladen

Gas

Netzentgelte

Übersicht der abrechnungsrelevanten Monatsbrennwerte

Preise für die Mehr- / Mindermengen SLP

  • Die Preise für Mehr- / Mindermengen richten sich nach den korrespondierenden Preisen des Marktgebietsbetreibers. Die Preise entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Marktgebietsbetreibers:

Sonstiges

Nachweis für Wiederverkäufer

Hier finden Sie den Nachweis für Wiederverkäufer:

Zertifikate

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