Verträge

Als Lieferant schließen Sie mit uns als Verteilnetzbetreiber die nachfolgenden Lieferantenrahmenverträge inklusive der Anlagen ab. Die Lieferantenrahmenverträge entsprechen den Vorlagen der Bundesnetzagentur bzw. der Kooperationsvereinbarung Gas. Grundlage für die Abrechnung sind die jeweils gültigen Entgeltblätter, die Sie unter dem Punkt Abrechnungsinformationen finden.

Ab dem 01.05.2024 verwendet die Stadtwerke Rhede GmbH eine individuelle Gasprognosetemperatur gemäß dem aktuellen Leitfaden zur Anwendung der Standardlastprofile Gas zur Ermittlung der täglichen Allokationsmenge.

Als Messstellenbetreiber schließen Sie mit uns als Netzbetreiber gemäß MsbG § 9 Abs. 1 Nr. 3 die erforderlichen Messstellenverträge ab. Die Verträge entsprechen den Festlegungen BK6-17-042 und BK7-17-026 der Bundesnetzagentur.