Glossar

Ablesung/ Auslesung

Durch visuelle Ablesung vor Ort oder Auslesung mittels datentechnischen Geräten (z.B. Modem) werden die Abrechnungsdaten erfasst.

All-inclusive-Vertrag

Energieliefervertrag zwischen dem Energielieferanten und dem Endkunden, der zusätzlich zur Energielieferung auch die Netzdienstleistungen inklusive Ausgleichsenergieversorgung beinhaltet. Diese Vertragsart legt die Entgelte für die Energielieferung bis zur Abnahmestelle fest, einschließlich der hierfür nötigen Netznutzung, wobei der Endkunde das dafür zu entrichtende Entgelt nur dem Lieferanten schuldet. Der Lieferant seinerseits bezahlt den Netzbetreiber für die Netznutzung.

Anschlussleistung

Anschlussleistung (Anschlusswert) ist die Summe der Nennleistungen aller beim Anschlussnehmer (Anschlussnutzer/ Endkunde) vorhandenen Geräte einer bestimmten Verbrauchsart.

Anschlussnehmer

Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer der Kundenanlage, welche über den Netzanschluss an das Versorgungsnetz angeschlossen ist.

Anschlussnutzer

Der Anschlussnutzer kann zugleich der Anschlussnehmer, aber auch der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung bzw. Pächter eines Grundstücks sein. Ein Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer legt die Rechte und Pflichten bezüglich der Nutzung der Kundenanlage zur Einspeisung und Entnahme von Energie fest.

Anschlussnutzungsvertrag

Als Anschlussnutzungsvertrag wird der Vertrag bezeichnet, der zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer geschlossen wird. Hier werden die Konditionen für die Nutzung des Anschlusses festgelegt, um einen problemlosen Energiebezug über die entsprechende Entnahmestelle zu gewährleisten. Erst wenn dieser Vertrag rechtsgültig wirksam ist, kann die Belieferung aufgenommen werden. Für Haushalts- und Gewerbekunden werden die Bedingungen in bestimmten Anschlussverordnungen festgelegt.

Arbeit

Arbeit ist die in das Strom- bzw. Gasnetz eingespeiste und vom Endkunden (Anschlussnutzer) entnommene Energie. Sie wird für die Abrechnung in einer bestimmten Zeitspanne gemessen und normalerweise in Kilowattstunden (kWh) angegeben.

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis ist jener verbrauchsabhängige Preis, der bei der Energielieferung für die tatsächlich abgenommene Energiemenge zu zahlen ist. Die Arbeit wird in Cent je kWh Energieverbrauch abgerechnet.

Ausspeisepunkt

Der Ausspeisepunkt ist der Übergabeort für Erdgas oder Strom an den Kunden, wobei der Besitz sowie die Verantwortung vom Transportkunden (i.d.R. dem Energielieferanten) auf den Kunden übergehen.

Balgengaszähler

Der Balgengaszähler ist ein Gasvolumen-Messgerät, bei welchem das Volumen durch periodisches Füllen und Entleeren einer oder mehrerer Messkammern mit verformbaren Trennwänden, den sogenannten Balgen, gemessen wird.

Baukostenzuschuss

Einen Baukostenzuschuss (BKZ) kann der Netzbetreiber vom Anschlussnehmer/ Endkunden verlangen, um die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Errichtung, Erweiterung und/ oder Verstärkung von Verteilnetzanlagen teilweise abzudecken.

Betriebsführung

Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung gehören alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen der Netzführung. Die Aufgaben reichen von der Netzüberwachung, der Anweisung und Durchführung von Schalthandlungen und der Durchführung der Spannungs- bzw. Druckhaltung bis hin zum Betrieb der notwendigen Mess- und Zähleinrichtungen.

Bilanzabweichung

Um die Bilanzabweichungen der Bilanzkreise zu ermitteln, sind die relevanten Energiemengen den Bilanzkreisen zuzuordnen. Die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen nennt man Bilanzabweichung.

Bilanzierung

Die Energiemengen werden beim Übertragungsnetzbetreiber bzw. Marktgebietsbetreiber zum Zweck der Bilanzkreisabrechnung bilanzkreisscharf erfasst. Eine lieferanten- und bilanzkreisscharfe Vorbilanzierung erfolgt beim Verteilnetzbetreiber.

Bilanzkreis/ Sub-Bilanzkreis

Ein Bilanzkreis setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeise- und/ oder Entnahmestellen zusammen. In einem Bilanzkreis soll das Gleichgewicht zwischen den Einspeisungen aus den zugeordneten Einspeisestellen wie auch den Fahrplanlieferungen von anderen Bilanzkreisen und den Entnahmen der zugeordneten Entnahmestellen wie auch den Fahrplanlieferungen zu anderen Bilanzkreisen gegeben sein. Der Sub-Bilanzkreis ist ein Bilanzkreis, dessen Abwicklung weitgehend dem eines Bilanzkreises entspricht, jedoch ist er nicht für den Ausgleich der Abweichungen verantwortlich.

Biogas

Biogas ist ein Gasgemisch, dessen Hauptkomponenten Methan, Kohlenstoffdioxid und Schwefelwasserstoff sind. Es wird durch sauerstofffreie Vergärung von organischem Material erzeugt. Als Ausgangsstoffe für die technische Produktion von Biogas eignen sich besonders vergärbare, biomassehaltige Reststoffe wie Klärschlamm, Biomüll oder Speisereste. Ferner werden Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist) sowie gezielt angebaute Energiepflanzen verwendet. Es kann u.a. zur Erzeugung von elektrischer Energie oder nach Aufbereitung zur Einspeisung in ein Gasversorgungsnetz eingesetzt werden.

Blindarbeit

Die Blindarbeit bzw. Blindstrom wird bei der Versorgung von Anlagen oder Maschinen mit Wechselstrom erzeugt, wenn beispielsweise Transformatoren, Motoren oder Spulen eingesetzt werden. Sie wird über Stromleitungen transportiert, dabei wird sie jedoch letztendlich nicht im klassischen Sinne verbraucht, sondern pendelt zwischen Erzeuger und Verbraucher hin und her. Somit werden die Transportleitungen belastet und es kommt zu einer Reduktion der Übertragungskapazität. Die Blindarbeit wird mittels Blindstromzähler in Kilovoltampereaktivstunden (kVarh) gemessen und bestimmten Kunden separat in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Blindarbeit sind deutlich niedriger als die Kosten für die Wirkarbeit und werden nicht auf die gesamte Menge der gelieferten Blindarbeit gerechnet.

Blindleistung

Blindleistung ist die elektrische Leistung, welche für den Aufbau von magnetischen oder von elektrischen Feldern benötigt wird. Herrscht das magnetische Feld vor, so ist die Blindleistung induktiv, bei einem überwiegend elektrischen Feld kapazitiv. Die Blindleistung wird pro Zeiteinheit berechnet und in var angegeben (1 var = 1 W).

Blindleistungskompensation

Bei der Blindleistungskompensation wird die Blindleistung bzw. die Blindarbeit durch den Einsatz von Blindleistungskondensatoren reduziert. Diese sind in der Lage, Blindleistung nahezu verlustfrei zu kompensieren. Der Kondensator belastet das Netz nur kapazitiv, indem er dem Netz einen um fast 90° voreilenden Strom entnimmt und kompensiert im gleichen Maß den nacheilenden Strom der im Netz vorhandenen induktiven Verbraucher.

Blockheizkraftwerk

Das Blockheizkraftwerk (BHKW) ist ein Kraftwerk, das Elektrizität und Wärme gleichzeitig erzeugt. Zu diesem Zweck werden Primärenergieträger wie z.B. Erdgas oder Biomasse in elektrische Energie umgewandelt. Die dabei erzeugte Wärme wird für die Wärmeversorgung wie z.B. für Heizung oder Warmwasserbereitung genutzt. Zusätzlich kann die überschüssige elektrische Energie in das Netz eingespeist werden. Der Gesamtnutzungsgrad solcher BHKW liegt durch die Nutzung der Wärme am Entstehungsort bei ca. 85 % und ist dadurch bis zu 10 % höher als bei herkömmlichen Heizkraftwerken. Blockheizkraftwerke sind besonders für die Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden und Gebäudekomplexen geeignet, welche groß sind oder nahe beieinander liegen und auch im Sommer einen hohen Wärmebedarf aufweisen. Sie finden aber auch Verwendung für die Prozesswärmeerzeugung (z.B. Dampf, Heißluft) oder für die Kälteerzeugung.

Brennwert

Der Brennwert (HS) gibt die Energie an, welche bei vollständiger Verbrennung von Erdgas freigesetzt wird. Die Messung erfolgt in kJ/m³.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Regulierungsbehörde für die Netzmärkte Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Bahn, die vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgesehen ist. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, durch Regulierung der Netzentgelte die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten zu schaffen. Zudem ist sie für die Genehmigung der Nutzungsentgelte der Betreiber von Strom- und Gasnetzen zuständig und sie soll ebenso einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleisten.

Datenfernübertragungseinrichtung

Die Datenfernübertragungseinrichtung ist eine Anlage zur Fernübertragung von Abrechnungs- bzw. Betriebsdaten für eine zentrale Auswertung.

Direktleitung

Eine Direktleitung ist eine Leitung, die eine Verbindung zwischen einem einzelnen Produktionsstandort und einem einzelnen Kunden herstellt. Des Weiteren kann sie eine Leitung sein, die einen Elektrizitätserzeuger und ein Energieversorgungsunternehmen für die direkte Versorgung mit ihrer eigenen Betriebsstätte, Tochterunternehmen oder Kunden verbindet. Außerdem kann die Direktleitung auch eine zusätzlich zum Verbundnetz errichtete Gasleitung für die Versorgung einzelner Kunden sein.

Drehkolbengaszähler

Der Drehkolbengaszähler ist ein Zähler, der eingesetzt wird, um das Betriebsvolumen (m³) zu messen. Dabei werden die Messkammern bei sich drehendem Messwerk periodisch gefüllt und entleert.

Druckstufen

Der Betrieb von Erdgasnetzen erfolgt in unterschiedlichen Druckniveaus. Überregionale Fernleitungen werden in sehr hohen Druckbereichen (bis zu 100 bar), regionale Leitungen in einem Spektrum zwischen 1 und 70 bar und örtliche Versorgungsleitungen meist im Mitteldruck- (0,1 bis 1 bar) oder Niederdruckbereich (unterhalb von 100 mbar [Millibar]) betrieben. Direkt vor den Verbrauchsgeräten im Haushalt beträgt der Gasdruck ca. 23 mbar.

DVGW-Regelwerk

Zentrales Aufgabenfeld des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ist die Erarbeitung und Herausgabe des DVGW-Regelwerks. Die darin angegebenen Regeln und DIN-Normen bilden die Grundlage der Technik für Planung, Bau und Betrieb von Rohrleitungen und Anlagen (Funktionsnormung) sowie für Bauteile, Geräte und Materialien (Produktnormung) der öffentlichen Versorgung mit Gas und Wasser.

Eigenerzeugungsanlagen

Eigenerzeugungsanlagen sind Anlagen, die für die Erzeugung von elektrischer Energie für den Eigenbedarf verwendet werden. Dies betrifft Unternehmen, Betriebe und Privatpersonen, die nicht vom Energieversorgungsunternehmen über Verteilnetze versorgt werden.

Einspeise- und Entnahmepunkt

Einspeise- und Entnahmepunkt sind Übergabestellen, die vertraglich festzulegen sind. An diesen Stellen wird Energie zugeführt bzw. entnommen.

Elektrizitätszähler

Elektrizitätszähler sind Einrichtungen zur Messung und Registrierung (Zählung) elektrischer Wirk- und/ oder Blindenergie auf Basis sekundärer Messwandlergrößen der Ströme und Spannungen, die den Energiefluss in beide Richtungen sowie die Blindenergie messen. Die Ausgabe der erfassten Energiemengen geschieht als Impuls oder als digitaler Wert und wird für die Wirkenergie in Kilowattstunden (kWh) und für die Blindenergie in Kilovarstunden (kvarh) angegeben. Für die Zählung größerer Energiemengen werden im Niederspannungsnetz Stromwandler und im Mittel- und Hochspannungsnetz Strom- und Spannungswandler eingesetzt. Elektrizitätszähler, die für die Energieabrechnung verwendet werden, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen (Eichgesetz).

Energie

Energie ist das in einem Körper oder Stoff verfügbare Potenzial, physikalische Arbeit zu verrichten (z.B. Strom) oder Wärme freizusetzen (z.B. Gas).

Energieliefervertrag

Der Energieliefervertrag ist ein Vertrag, der die Regelung für die Energiebelieferung von Kunden beinhaltet. Im Fall der Belieferung von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung muss der Energielieferungsvertrag folgende Bestimmungen beinhalten: Vertragsdauer, Preisanpassung, Verlängerung und Beendigung von Leistungen und des Vertragsverhältnisses, Rücktrittsrecht des Kunden, zu erbringende Leistung inklusive angebotene Wartungsdienste, Zahlungsoptionen, Regelungen zu Haftung und Entschädigung bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen sowie unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel und Angaben, wie aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind.

Energieversorgungsunternehmen

Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen. Der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen.

Energiewirtschaftsgesetz

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden Bestimmungen der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz soll eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche sowie effiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Erdgas gewährleisten. Es schreibt die organisatorische, informatorische, rechnungsmäßige und gesellschaftsrechtliche Trennung (Unbundling) des Strom- und Gasversorgungsnetzes von den Vertriebsaktivitäten eines Energieversorgungsunternehmens vor, um einen wirksamen Wettbewerb zu erlangen.

Engpass

Ein Engpass im Verteilnetz besteht, wenn nach Einsatz aller Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang vertretbar sind, das Netz nicht in einem zulässigen Zustand betrieben werden kann. Vertretbar bedeutet, dass der Verteilnetzbetreiber alle vertraglich bereitstehenden Maßnahmen wie z.B. Lastabschaltung und Kraftwerkseinsatz angewendet hat.

Erdgas

Erdgas ist ein Naturgasgemisch mit dem Hauptbestandteil Methan (CH4), welches farb- und geruchlos, brennbar sowie ungiftig ist. Es existieren zwei Erdgasqualitäten, Erdgas H (High) und Erdgas L (Low), welche sich durch einen unterschiedlichen Energieinhalt bzw. Brennwert und Methangehalt voneinander unterscheiden. Erdgas H besitzt einen höheren Methangehalt mit 87 bis 99 %. Der Methangehalt von Erdgas L hingegen liegt bei 80 bis 87 %, enthält aber dafür größere Mengen an Stickstoff und Kohlendioxid.

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sind Energieträger, die nahezu uneingeschränkt zur Verfügung stehen und demnach nicht verbraucht werden können oder sich schneller regenerieren oder nachwachsen, als sie durch den Menschen verbraucht werden. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten- und Strömungsenergie, solare Strahlungsenergie, Windenergie, Geothermie (Erdwärme), Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponie- und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Förderung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen, um unabhängiger sowohl von Atomenergie als auch von fossilen Rohstoffen zu werden und zusätzlich die Umwelt zu schonen. Das Gesetz regelt den Anschluss, die vorrangige Aufnahme sowie die Vergütungssätze von Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas.

Fahrplan

Der Fahrplan gibt innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung für jede Viertelstunde an, wie viel Leistung zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeise-/ Entnahmepunkt eingespeist/entnommen wird. Der Fahrplan gibt für eine festgelegte Zeitperiode an, wie viel Energie zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeise-/ Entnahmepunkt eingespeist/entnommen wird. Letztere werden prognostiziert und im Nachhinein über die Bilanzkreisabrechnung ausgeglichen.

Fernleitungsnetz

Das Fernleitungsnetz ist ein Hochdruckfernleitungsnetz zur Ermöglichung der Versorgung der Kunden mit Gas. Dabei dienen die Fernleitungen nur zur Durchleitung und speisen die Gasverteilnetze.

Frequenz

Die Frequenz ist die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde und wird in der physikalischen Einheit Hertz (Hz) angegeben. Das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz arbeitet mit sinusförmigen Strömungen und Spannungen. Die gesamten Versorgungsebenen sind als 1-Phasen Wechselstromnetze bzw. 3-Phasen-Wechselstromnetze (Drehstromnetze) aufgebaut, die mit 50 Hz schwingen, unabhängig von den Spannungsebenen Niederspannung, Mittelspannung sowie Hoch- und Höchstspannung.

Gasdruckregel- und Messanlage

Eine Gasdruckregel- und Messanlage dient der ein- oder mehrstufigen Reduzierung des Gasdrucks und der Gasmengenmessung. Sie bilden die Verbindung zwischen Gasverteilnetzen mit unterschiedlichen Betriebsdrücken und dienen ebenfalls als Schnittstelle zum Gaskunden.

Gaslieferant

Der Gaslieferant ist eine natürliche oder juristische Person. Seine Geschäftstätigkeit ist komplett oder zum Teil auf den Vertrieb von Gas zum Zweck der Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet.

Gaswirtschaftsjahr

Das Gaswirtschaftsjahr dient als Basis für Gaslieferungsverträge und die Buchung von Durchleitungskapazitäten. Das Gaswirtschaftsjahr beginnt am 1. Oktober eines Jahres um 6.00 Uhr und endet am 1. Oktober des Folgejahres um 6.00 Uhr.

Grundlast

Der Begriff Grundlast bezeichnet den Grundbedarf an Strom, welcher unabhängig von allen Lastschwankungen besteht. Diese beständige Grundlast wird von Kraftwerken gedeckt, die immer im Betrieb sind. Sie werden nur im Fall von Wartungs- und Reparaturarbeiten abgeschaltet, jedoch mit entsprechendem Ersatz. Diese Grundlast-Kraftwerke sind Braunkohlekraftwerke, Kernkraftwerke und zu einem kleineren Teil Laufwasserkraftwerke an großen Flüssen.

Grundpreis

Bei der Strom- und Gaslieferung ist der Grundpreis vom Verbrauch unabhängig und kann monatlich oder jährlich erhoben werden. Damit werden beispielsweise feste Kosten wie Zähler, Abrechnung und Inkasso abgedeckt.

Grundversorgung

Die Grundversorgung stellt die Energielieferung des Grundversorgers zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen an Haushaltskunden dar. Im Bereich Niederspannung bzw. Niederdruck sind die Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise für die Versorgung von Haushaltskunden öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen. Ein Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas durchführt, ist der Grundversorger im Sinne der Bestimmung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas bzw. Strom aus dem Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetz.

Händler

Ein Händler ist ein Marktteilnehmer, der Handelsgeschäfte ausführen und Fahrpläne anmelden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Händler einen Bilanzkreis- oder einen Sub-Bilanzkreisvertrag besitzt. Ein Händler kann gleichzeitig Lieferant für Endkunden sein.

Hausanschluss

Der Hausanschluss ist die Verbindung (Netzanschluss) zwischen dem Strom- bzw. Gasnetz mit den Leitungen des Endkunden (Netzanschluss). Im Allgemeinen besteht beim Strom der Hausanschluss aus der Verbindung des Niederspannungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt i.d.R. an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung. Die Versorgung größerer Anlagen kann auch aus dem Mittelspannungsnetz erfolgen. Die Energie- und Eigentumsübergabestelle kann somit, je nach Einspeisung, im Bereich des Mittelspannungs- oder Niederspannungsnetzes liegen.

Inselbetrieb

Im Inselbetrieb ist eine Stromerzeugungsanlage, die keine Verbindung zum öffentlichen Netz aufweist, sondern eigenständige Einrichtungen besitzt, um die benötigte Versorgungsspannung zu erzeugen. Diese Einrichtungen sind beispielsweise in Krankenhäusern dringend erforderlich.

Jahresbenutzungsstunden

Die Jahresbenutzungsstunden (h/a) sind ein Maß für den gleichmäßigen Stromverbrauch und wird ermittelt aus dem Quotienten der Jahreswirkarbeit geteilt durch die höchste im Abrechnungsjahr aufgetretene Leistung. Die Belieferung kann umso einfacher und kostengünstiger sein, je gleichmäßiger die Energie an einer Abnahmestelle verbraucht wird. Der Aufwand für die Beschaffung und Bereitstellung der Energie erhöht sich bei einem unregelmäßigen Lastverlauf und schlägt sich schließlich in höheren Preisen nieder.

Jahreshöchstleistung

Die Jahreshöchstleistung ist die höchste aufgetretene bzw. durch den Zähler gemessene Leistung innerhalb eines Jahres. Der Leistungspreis für Großkunden richtet sich nach dem Zeitpunkt der Jahreshöchstleistung. Basis für den zu zahlenden Leistungspreis bildet die durch den Zähler ermittelte Jahreshöchstleistung eines Energiekunden. Die Jahreshöchstleistung ist die höchste aufgetretene bzw. durch den Zähler gemessene Leistung innerhalb eines Jahres. Diese Höchstleistung hat auch maßgebliche Auswirkungen auf die Dimensionierung der Netze und die zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten.

Kilowatt

Kilowatt (kW) bezeichnet die Maßeinheit für Leistung.

Kilowattstunde

Die Kilowattstunde (kWh) gibt die in einem bestimmten Zeitraum verbrauchte Arbeit an. Sie ist das Ergebnis aus Leistung (kW) und Zeit (h).

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, die Gemeinden für die Nutzung ihrer Grundstücke und Wege vom Netzbetreiber bis zu vorgegebenen Höchstgrenzen verlangen dürfen. Dies ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Kraft-Wärme-Kopplung

Mit Kraft-Wärme-Kopplung wird eine Arbeitsweise bezeichnet, bei der in Heizkraftwerken gleichzeitig elektrische Energie und Wärme erzeugt wird. Ziel ist es, nur dann elektrische Energie zu gewinnen, wenn die dabei entstehende Wärme ebenfalls genutzt wird und umgekehrt.

Kunde

Als Kunden werden diejenigen natürlichen oder juristischen Personen bezeichnet, die Energie kaufen. Dies sind meist Großhändler, Letztverbraucher (z.B. Haushalte) und Unternehmen (Gewerbe und Industrie).

Kundenanlage

Eine Kundenanlage dient der Abgabe von Energie an den Letztverbraucher, die sich in einem räumlich zusammenhängenden Gebiet befindet und mit einer Erzeugungs-/ Gewinnungsanlage oder einem Energieversorgungsnetz verbunden ist. Sie darf den Wettbewerb in Strom- bzw. Gasmarkt nicht behindern und bleibt daher unreguliert. Dennoch muss diese Anlage den angeschlossenen Letztverbraucher diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, so dass eine freie Lieferantenwahl möglich ist.

Last

Der Begriff Last bezeichnet im elektrizitätswirtschaftlichen Sprachgebrauch die in Anspruch genommene Leistung. Sie kann die Summe der momentanen Leistungsentnahme für den Verbrauch aus einem, mehreren oder allen Netzen einer Regelzone sein.

Lastgang

Der Lastgang ist die Gesamtheit der Energiemengen bzw. Leistungsmittelwerte, welche in den Messperioden ermittelt wurden. Es werden der gemessene Lastgang und das repräsentative Lastprofil unterschieden. Der Lastgang wird für den Einspeise- bzw. Entnahmepunkt vom Messstellenbetreiber oder Messdienstleiter bereitgestellt. Die Leistung wird dabei als Mittelwert einer jeden Viertelstunde gemessen und im Stromzähler gespeichert. Von diesem kann der Netzbetreiber die Daten täglich per Fernübertragung auslesen und sie dem Netznutzer zur Verfügung stellen. Im liberalisierten Strommarkt ist die Kenntnis des Lastprofils eines Kunden von besonderer Bedeutung. Daher werden bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh/a mithilfe der registrierenden Leistungsmessung (rLM) gemessen. Beim Gas werden bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh/a respektive einer maximalen Stundenleistung von mehr als 500 kW mithilfe der registrierenden Leistungsmessung (rLM) Stundenwerte gemessen. Das Standardlastprofil dient hingegen als Ersatz für den Lastgang bei Haushalts- und Gewerbekunden im Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz.

Lastspitze

Die Lastspitze (Leistungsspitze) bezeichnet die Maximalleistung, die eine Maximallast im Stromnetz erreicht. Auslöser dafür können z.B. das Anlaufen von Pumpen und Rührwerken, Heiz- und Kühlanlagen usw. beim Produktionsstart sein. Eine Vermeidung oder Kappung von Lastspitzen ist möglich, wenn die Aktivität einzelner und energieintensiver Verbraucher gezielt in Zeiten mit niedriger Leistungsabnahme verlagert wird.

Leistung

Die Leistung bezeichnet die Energie pro Zeiteinheit und wird in Watt (W) bzw. Kilowatt (kW) angegeben. Von Wärmeleistung wird bei der Gaslieferung gesprochen. Bei der Stromlieferung wird die Leistung als Mittelwert jeder Viertelstunde und bei der Gaslieferung als Mittelwert einer jeden Stunde gemessen. Basis für den zu zahlenden Leistungspreis bildet die durch den Zähler ermittelte Höchstleistung eines Energiekunden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B. eines Monats). Diese Höchstleistung hat auch maßgebliche Auswirkungen auf die Dimensionierung der Netze und die zur Verfügung zu stellenden Kapazitäten.

Leistungs-Frequenz-Regelung

Die Leistungs-Frequenz-Regelung bezeichnet ein Regelverfahren, womit Übertragungsnetzbetreiber die zwischen ihnen vereinbarten elektrischen Größen an den Grenzen ihrer Regelzonen einhalten, sowohl im Normalbetrieb als auch im Störungsfall. Durch einen entsprechenden Eigenbeitrag seiner Regelzone strebt jeder Übertragungsnetzbetreiber an, zum einem die Austauschleistung gegenüber den übrigen Regelzonen im vereinbarten Rahmen und zum anderem die Netzfrequenz in der Nähe des Sollwertes (50 Hz) zu halten.

Leistungspreis

Als Leistungspreis wird der Preis für die Vorhaltung der benötigten Leistung (Strom) bzw. Wärmeleistung (Gas) bezeichnet. Er beinhaltet alle Kosten für die Bereitstellung der benötigten Kapazität und wird jährlich i.d.R. durch Multiplikation eines fixen Betrages mit der im Abrechnungsjahr in Anspruch genommenen Höchstleistung ermittelt (€/kW und Jahr).

Leistungsschalter

Ein Leistungsschalter dient zum Schließen und Öffnen von Stromkreisen unter Betriebs- und Fehlerbedingungen.

Letztverbraucher

Letztverbraucher sind natürliche Personen (z.B. Haushalte) oder juristische Personen (z.B. Unternehmen), welche für den eigenen Verbrauch Energie kaufen.

Lieferant

Lieferanten sind natürliche und juristische Personen, deren Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Energie in Form von Strom oder Gas zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist.

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag (LRV) ist ein Vertrag zwischen Netzbetreiber und Energielieferant und beinhaltet die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Netznutzung des Lieferanten, um eine unproblematische Belieferung der Kunden durch den Lieferanten zu ermöglichen. Des Weiteren beinhaltet der Vertrag die jeweiligen Nutzungsentgelte, die für die Nutzung des Netzes vom Lieferant bezahlt werden müssen. Dieser Vertrag ist nicht von Entnahmestellen abhängig.

Lieferbeginn/-ende

Lieferbeginn und Lieferende bestimmen den Zeitraum, in welchem ein Lieferant einen Kunden mit Energie beliefert. Mit einem Ein- bzw. Auszug wird automatisch ein Lieferbeginn bzw. ein Lieferende festgelegt. Ansonsten werden diese Zeitpunkte im Rahmen von Lieferantenwechselprozessen als Abrechnungsgrundlage herangezogen.

Liquefied Natural Gas

Als Liquefied Natural Gas (LNG) wird durch Abkühlung verflüssigtes Erdgas bezeichnet. Es weist nur etwa 1/600stel des Volumens von Erdgas in Gasform auf. Erdgas verflüssigt sich bei -162°C.

Mengenumwerter

Ein Mengenumwerter ist eine Zusatzeinrichtung zu einem Gaszähler. Diese rechnet den gemessenen Volumenstrom vom Betriebszustand in den Normzustand (Volumen bei Normtemperatur)um.

Messperiode

Die Messperiode ist der Zeitraum zur Ermittlung eines Leistungs- oder Energiezählwertes, z.B. für einen Lastgang und ist einheitlich auf eine Viertelstunde für Strom bzw. eine Stunde für Gas festgelegt.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.

Messwandler (Strom-/ Spannungswandler)

Strom- und Spannungswandler sollen die Primärgrößen "Strom" und "Spannung" nach Betrag und Winkel auf die Sekundärgrößen abbilden. Der Wandlerfaktor drückt das Verhältnis zwischen Primärgrößen und Sekundärgrößen aus.

Mittellast

Als Mittellast wird der Anteil der elektrischen Leistung bezeichnet, der in einem Versorgungsgebiet benötigt wird und über die Grundlast hinausgeht. Diese unterliegt keinen kurzzeitigen, sondern saisonalen Schwankungen, da vorrangig im Winter der Bedarf durch den Betrieb von Elektroheizungen und Elektrowärmepumpen steigt.

Nennleistung

Die Nennleistung einer Erzeugungseinheit ist die, gemäß den Liefervereinbarungen, bestellte Dauerleistung. Wenn die Nennleistung nicht eindeutig nach den Bestellunterlagen feststellbar ist, so ist ein Leistungswert, welcher bei Normalbedingungen erreicht wird, für die Neuanlage einmalig zu bestimmen.

Netzanschluss

Der Netzanschluss ist ein Anschluss, der die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Kundenanlagen an ein Energieversorgungsnetz herstellt (siehe auch Hausanschluss).

Netzanschlusspunkt

An einem Netzanschlusspunkt ist der Netznutzer mit dem Netz verbunden. Die Netzanschlusspunkte können die Netznutzer an einem oder mehreren Punkten des Übertragungs- bzw. Verteilnetzes haben.

Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer (meist Eigentümer der Anlage). Hier werden Details bezüglich des Anschlusses sowie Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Netzbetreiber geregelt. Dabei wird u.a. die Anschlusssituation der Entnahmestelle im Hinblick auf die Entnahmekapazität festgelegt sowie die Eigentumsgrenze, Messung, Spannungs- bzw. Druckebene und Zählpunktbezeichnung bestimmt. Die Kundenanlage kann erst an das Netz angeschlossen werden, wenn der Vertrag wirksam ist.

Netzbetreiber

Der Netzbetreiber ist derjenige, der die Geschäfte des Betriebes eines Verteil- oder eines Übertragungsnetzes betreibt. Er ist verantwortlich für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes in einem bestimmten Gebiet sowie für die Verbindungen mit anderen Netzen. Der Betreiber eines Übertragungsnetzes hat zudem die Aufgabe, das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen Übertragungsnetzen zu regeln. Er gewährleistet die Versorgungszuverlässigkeit, indem er unentbehrliche Systemdienstleistungen bereitstellt.

Netzeinspeisung

Als Netzeinspeisung wird das Einspeisen von Strom und Erdgas in das jeweilige allgemeine Versorgungsnetz bezeichnet.

Netznutzer

Ein Netznutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die in einem Nutzungsverhältnis zum Übertragungs- bzw. Verteilnetz steht und demzufolge vertraglich vereinbarte Leistungen des Netzbetreibers bezieht. Netznutzer sind z.B. beziehende Kunden, Kraftwerksbetreiber sowie Händler und Lieferanten.

Netznutzungsentgelt

Die Netzbetreiber der Strom- und Gasnetze müssen den Energielieferanten gemäß Energiewirtschaftsgesetz den Netzzugang diskriminierungsfrei gewähren und können dafür Entgelte verlangen. Im Energiewirtschaftsgesetz werden u.a. der Zugang zu Energieversorgungsnetzen und die Richtlinien für die Bildung von Netznutzungsentgelten geregelt. Dabei werden die Entgelte der höheren Spannungs- bzw. Druckebenen auf die nachgelagerten gewälzt. Meist werden die Netznutzungsentgelte in die Preise der Lieferanten einkalkuliert. Auf der Rechnung sind die Netznutzungsentgelte gesondert auszuweisen. Der Lieferant übernimmt dann die Begleichung der Forderungen des Netzbetreibers.

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag besteht zwischen Netzbetreiber und Netznutzer (i.d.R. der Strom- oder Gaslieferant). Darin ist nicht nur die Inanspruchnahme des Netzes, sondern auch das hierfür zu zahlende Entgelt geregelt. Neben dem Lieferanten als Netznutzer gibt es auch den Endverbraucher (Kunden), der einen so genannten "desintegrierten Vertrag" besitzt, d.h. er zahlt seine Netznutzungsrechnung selbst. In diesem Fall besteht zwischen Lieferant und Kunde kein All-inclusive-Vertrag. Der Netznutzungsvertrag ist an eine Abnahmestelle gebunden.

Netzsicherheit

Die Netzsicherheit im Sinn von Gewährleistung der Versorgung und des sicheren Systembetriebs bezeichnet die Fähigkeit eines Netzes, zu einem festgelegten Zeitpunkt seiner Versorgungsaufgabe nachzukommen.

Netztechnische Fragen

Hauptsächlich betreffen netztechnische Fragen die Verwendung von Spannungsebenen, Anschlussleistung, Kurzschlussleistung, Netzrückwirkungen sowie Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit. Des Weiteren sind es Fragen bezüglich anzuschließender Anlagentechnik, Eigentumsgrenzen, Schaltberechtigung, Schutztechnik, Netzanschluss, Blindleistungskompensation sowie Zählung und Messung usw.

Netzzugang

Alle Händler, Energieversorger und Kunden haben freien, gesetzlich geregelten Netzzugang; das heißt die Netzbetreiber stellen Händlern, Lieferanten und anderen Marktteilnehmern ihre Netze gegen ein Entgelt diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Netzzugang ist die Basis für Kraftwerke, Kunden und Energieversorgungsunternehmen, um miteinander Lieferverträge zu schließen. Der Netzzugang erlaubt ihnen für Lieferungen und Bezüge das Netz des jeweiligen Netzbetreibers zu nutzen.

Niederdruckanschlussverordnung

Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu welchen Netzbetreiber dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge den Kunden in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen haben. Zudem werden die Bedingungen für die Bereitstellung des Anschlusses zur Entnahme von Gas geregelt.

Niederspannungsanschlussverordnung

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu welchen Netzbetreiber dem Energiewirtschaftsgesetz zufolge den Kunden an ihr Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung anzuschließen haben. Zudem werden die Bedingungen für die Bereitstellung des Anschlusses zur Entnahme von Strom geregelt.

Notstromaggregat

Das Notstromaggregat ist eine technische Einrichtung, die die Aufrechterhaltung der Stromversorgung im Falle eines Spannungsausfalls teilweise oder gänzlich ermöglicht. Notstromanlagen sind in den verschiedensten Bautypen verfügbar, z.B. als Batterieanlagen für die Realisierung einer Notbeleuchtungsanlage, als unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für Telefonanlagen, Computersysteme u.ä. Dieselbetriebene Generatoren sind für die Abdeckung größerer Versorgungsbereiche üblich.

Odorierung

Die Odorierung bezeichnet das Versetzen von geruchlosem Erdgas mit stark riechenden Duftstoffen. Durch diese Sicherheitsmaßnahme sind etwaige Leckagen im Leitungssystem schnell erkennbar.

Photovoltaik

Der Begriff Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht mittels Solarzellen in elektrische Energie. Der daraus erzeugte Strom, für welchen eine Mindestvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt wird, wird in das örtliche Stromnetz eingespeist.

Primärenergieträger

Als primäre Energieträger werden Rohstoffe bezeichnet, die zur Stromgewinnung dienen. Dazu zählen neben den fossilen Energieträgern wie z.B. Kohle, Erdgas und Erdöl auch regenerative Energieträger wie z.B. Wasser, Wind und Sonne.

Regelzone

Die Regelzone beschreibt im Bereich der Elektrizitätsversorgung das Netzgebiet für dessen Primärregelungen, Sekundärregelungen und Minutenreserve ein Übertragungsnetzbetreiber verantwortlich ist.

Registrierende Zählung

Die registrierende Zählung ist eine zeitbezogene Aufzeichnung von Zählwerten, wobei fortlaufende Zählwerte (z.B. Lastgang) und diskrete Zählwerte (z.B. Abrechnungswerte oder Vormonatswerte) von Arbeit und Leistung unterschieden werden.

Scheinleistung

Die Scheinleistung bildet die geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung. Sie ist z.B. entscheidend für die Auslegung elektrischer Anlagen.

Sekundärenergie

Sekundärenergie ist ein Energieträger, der aus der Umwandlung von Primärenergie gewonnen wurde. Sekundärenergien sind beispielsweise Strom, Gas und Heizöl.

Sicherer Netzbetrieb

Sicherer Netzbetrieb ist die Fähigkeit des jeweiligen Netzes, die Übertragungs- bzw. Verteilaufgaben zu erfüllen, während die Versorgungsverhältnisse stabil, normgerecht und vereinbarungsgemäß aufrechterhalten werden.

Spannung

Die elektrische Spannung ist eine physikalische Größe. Sie bezeichnet das spezifische Arbeitsvermögen der elektrischen Ladung. Die von den Netzbetreibern in den Stromnetzen bereitgestellte Spannung zur Übertragung elektrischer Leistung bezeichnet man als Netzspannung.

Spannungsebenen

Man unterscheidet generell vier Spannungsebenen – Nieder-, Mittel-, Hoch- und Höchstspannung. Die Niederspannung wird für die Stromversorgung der Haushaltskunden genutzt. Die Spannungsebene beträgt hierbei bis zu 1.000 Volt, jedoch ist die im Haushalt übliche Spannung 230/400 Volt. Der Spannungsbereich der Mittelspannung liegt zwischen 1.000 Volt und 60 kV, üblich sind 10 kV, 20 kV und 30 kV. Die Mittelspannung wird für die Stromübertragung im regionalen Bereich und auch zur Versorgung größerer Kunden verwendet. Die Hochspannungsebene ist definiert ab 60 kV bis 150 kV und dient zur regionalen bis überregionalen Stromübertragung. Die Höchstspannung dient der überregionalen Stromübertragung, wobei die Spannungsebene ab 150 kV definiert ist. Diese Spannungsebene findet sich ausschließlich bei den Übertragungsnetzbetreibern.

Spannungs-/ Blindleistungs-Regelung

Die Spannungs-/ Blindleistungs-Regelung soll die kontinuierliche Anpassung des Blindleistungshaushalts (und damit der Spannung im Netz), unter Beachtung der betrieblichen Randbedingungen, auf Belastungsschwankungen gewährleisten. Solche Belastungsschwankungen werden durch das Verbraucherverhalten z.B. durch unterschiedliche Netzauslastung, aber auch durch Netzschaltungen und Störungen z.B. durch Kraftwerksausfälle verursacht.

Spannungshaltung

Die Spannungshaltung ist die Aufrechterhaltung eines vertretbaren Spannungsprofils im Netz, welches durch eine ausgeglichene Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des Netzes und der Kunden erlangt wird.

Standardlastprofil

Ein Standardlastprofil (SLP) ist ein repräsentatives Lastprofil, durch das der Lastgang eines Energieverbrauchers ohne registrierende Leistungsmessung prognostiziert wird (Strom bzw. Gas). Für Stromabnahmestellen mit einem voraussichtlichen Jahresverbrauch unter 100.000 kWh finden in der Regel Standardlastprofile Anwendung. Bei Gasabnahmestellen hingegen werden diese bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch unter 1.500.000 kWh und einer maximalen stündlichen Leistung von 500 kW genutzt. Hierfür werden meist die Standardlastprofile des BDEW verwendet, bei welchen nach Kundengruppen mit ähnlichem Abnahmeverhalten unterschieden wird.

Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben bilden einen wesentlichen Teil der Stromkosten. Neben der Mehrwertsteuer gibt es Zuschläge gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft- Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe. Diese werden vom Lieferanten eingefordert und vollständig abgeführt. In den Erdgaskosten sind ebenfalls gesetzliche Steuern und Abgaben wie die Erdgassteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer enthalten.

Stromliefervertrag

Der Stromliefervertrag ist ein Vertrag, der zwischen Letztverbraucher und Stromlieferant u.a. Preise und Vertragsdauer regelt. Liegt der Abschluss eines All-inclusive-Vertrages vor, so übernimmt der Stromlieferant die Bezahlung der Netznutzung und bezieht dies in seine Strompreiskalkulation ein. Der Stromlieferant muss dazu wiederum mit dem jeweiligen Netzbetreiber für die Nutzung seines Verteilnetzes einen Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen haben.

Stromstärke

Die elektrische Stromstärke ist eine physikalische Größe, die die fließende Menge elektrischer Ladung in einer bestimmten Zeit angibt. Die Stromstärke wird in Ampere(A) gemessen.

Stromwandler

Ein Stromwandler wird eingesetzt, wenn der Leistungsbezug an einer Abnahmestelle mehr als 50 kW beträgt. In diesem Fall ist für die Strommessung der Einbau eines Stromwandlersatzes technisch notwendig. Der Stromwandler übernimmt sowohl die Wandlung als auch die Messung der elektrischen Ströme.

Stundenhöchstmenge

Als Stundenhöchstmenge wird die bei der Gaslieferung vertraglich vereinbarte Höchstmenge bezeichnet, welche in kWh gemessen wird. Sie entspricht damit der bestellten Stundenleistung (kW).

Systemdienstleistungen

Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionsfähigkeit des Systems zwingend notwendigen Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden neben der Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und somit die Qualität der Stromversorgung festlegen. Derartige Dienstleistungen sind Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme und Betriebsführung.

Take-or-Pay-Klausel

Eine Take-or-Pay-Klausel besagt, dass wenn die Abnahme unter den vereinbarten Mindestmengen oder Mindestleistungen liegt, trotz dessen vom Kunden die festgelegte Menge bzw. Leistung zu bezahlen ist.

Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen (TAB) sind auf Grundlage der jeweiligen anerkannten Regeln der Technik vom Netzbetreiber bekannt zu gebende Bedingungen für den Netzanschluss.

Transformator

Transformatoren dienen der Umwandlung elektrischer Spannung. Eine Regelung der Spannung findet zwischen Höchst-, Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetzen auf das jeweils nachgeschaltete Netz statt.

Turbinenradzähler

Als Turbinenradzähler werden Strömungsmessgeräte bezeichnet, die das durchströmende Gasvolumen in Betriebskubikmetern anzeigen.

Übertragung

Die Übertragung ist im elektrizitätswirtschaftlichen Sinn der technisch-physikalische Vorgang der zeitgleichen Einspeisung und der korrespondierenden Entnahme elektrischer Leistung an einer oder mehreren Übergabestellen eines Netzes. Im Gas bedeutet Übertragung den physischen Transport des Gases über weite Strecken, meist über Ländergrenzen.

Übertragungsnetz

Als Übertragungsnetze werden Netze bezeichnet, welche für die Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilnetzen genutzt werden. Übertragungsnetze sind im Allgemeinen auf die Spannungsebenen 220 und 380 kV beschränkt. Bei Gas wird das Übertragungsnetz Fernleitungsnetz genannt.

Umspannung

Die Umspannung bezeichnet den Wechsel zwischen Spannungsebenen durch Transformatoren.

Unbundling

Unbundling bezeichnet die organisatorische, buchhalterische, informatorische sowie die gesellschaftsrechtliche Trennung des Netzbetriebes vom Energievertrieb. Entsprechende Vorgaben hierzu sind im Energiewirtschaftsgesetz zu finden.

Verbraucher

Als Verbraucher werden elektrische Energie aufnehmende Geräte und Anlagen bezeichnet.

Versorgungssicherheit

Als Versorgungssicherheit bezeichnet man die angestrebte ununterbrochene Energieversorgung, für die der Netzbetreiber zuständig ist. Durch vertragliche Regelungen zwischen Netzbetreibern und Energieerzeugern werden die Verantwortungsbereiche für die Versorgung des Kunden mit Strom bzw. Gas festgelegt.

Verteilnetz

Das Verteilnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung von Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen. In Verteilnetzen ist der Leistungsfluss im Wesentlichen durch die Kundenbelastung bestimmt. In Deutschland werden Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze (110 kV) als Verteilnetze genutzt. Ein Gasverteilnetz, dient überwiegend der Belieferung von Letztverbrauchern über örtliche Leitungen, unabhängig von der Druckstufe oder dem Durchmesser der Leitungen.

Wirkarbeit

Als Wirkarbeit wird die verbrauchte Energiemenge für die Erzeugung von Licht, Kraft und Wärme bezeichnet. Bei der Stromlieferung wird sie vom Zähler in Kilowattstunden (kWh) gemessen. Bei der Gaslieferung erfasst der Zähler die gelieferte Gasmenge zunächst in Kubikmetern (m³). Die Wirkarbeit wird schließlich in Kilowattstunden umgerechnet und angegeben.

Wirkleistung

Die Wirkleistung ist die elektrische Leistung, welche für die Umsetzung in eine andere Leistung, z.B. in mechanische, chemische oder akustische Leistung bereitgestellt ist.

Wobbe-Index

Der Wobbe-Index dient der Charakterisierung der Gasqualität durch das Anzeigen der Austauschbarkeit von Gasen, z.B. ob ein Brenner einer Heizung die Einstellung auf ein anderes Gas benötigt bzw. ob ein Austausch der Brennerdüsen erforderlich ist.

Zähl- und Messeinrichtungen

Zwischen Zähl- und Messeinrichtungen wird nicht systematisch unterschieden, denn die meisten verwendeten Geräte vereinen die Funktionen des "Messens und Zählens" in einem Gerät, so ist z.B. der Elektrizitätszähler ein Messgerät, bei dem die gemessene Leistung über die Zeit integriert wird.

Zählerfernübertragung

Messeinrichtungen bieten die Möglichkeit, Daten in vielfältiger Weise zu speichern. Moderne Zähler sind in der Lage ohne ein manuelles Ablesen, die entsprechenden Lastprofile der Kundenabnahmestelle unter Angabe von Datum und Uhrzeit zu erfassen. Die Zähler werden, um einen schnellen Zugriff auf die Daten zu realisieren, per Fernübertragung über Telefonleitungen, eine Steuerleitung oder Funksysteme "ausgelesen".

Zählpunkt

Als Zählpunkt wird ein Netzpunkt bezeichnet, an welchem ein Energiefluss messtechnisch erfasst und gezählt bzw. registriert wird. Dies sind meist Einspeise- und/ oder Entnahmepunkte.

Zählwert

Der Zählwert ist der Zählerstand oder Verbrauch, welcher durch ein geeichtes Zählgerät ermittelt wird.