Information nach § 37 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Dieses regelt den Messstellenbetrieb im Energiebereich und sieht insbesondere die schrittweise Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017 vor.
Die stetig steigende, stark schwankende und vorrangig einspeisende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Stromerzeugung, Stromnetze und Stromverbrauch effizient und intelligent miteinander zu verknüpfen und gleichwohl mit dem sich ändernden Verbrauchsverhalten auszubalancieren.
Die Netze sollen stabil gesteuert und der erneuerbare Strom dorthin transportiert werden, wo er verbraucht wird. Intelligente Messsysteme bilden die Basisinfrastruktur zum Aufbau solcher intelligenter Netze.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die Stadtwerke Rhede GmbH nimmt als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.
Moderne Messeinrichtung – mME
Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Intelligentes Messsystem – iMSys
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung und bildet den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit ab.
Neben der Einbindung in das Netz gewährt das Smart-Meter-Gateway den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Erfassung, die Verarbeitung und Versendung von Daten.
Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh sowie Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung mit intelligenten Messsystemen verpflichtend auszustatten. Diese Ausstattungspflicht betrifft auch Letztverbraucher, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG geschlossen haben.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen ausstatten. Von der Umbauverpflichtung im Netzgebiet der Stadtwerke Rhede GmbH sind insgesamt ca. 10.000 Zählpunkte betroffen.
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der Stadtwerke Rhede GmbH betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert.
„Die Entgelte für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz“ für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt auf unserer Homepage entnommen werden. Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG: